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Hotel Pension in Berlin Friedrichshain

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Für individuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Kostenlose Parkplatzmöglichkeiten in der Umgebung sind vorhanden.

 

 
 

ÜBERNACHTUNGSSTEUER

Seit dem 01.01.2014 wird von der Stadt Berlin eine Übernachtungssteuer in Höhe von 5% auf den Übernachtungspreis (exkl. Umsatzsteuer) erhoben und ist vom Beherbergungsbetrieb abzuführen. Um Ihnen den Umgang mit der Übernachtungssteuer zu erleichtern, haben wir nachfolgend ein paar Informationen für Sie zusammen getragen.

Allgemeine Informationen
Berufliche Übernachtungen sind von der Übernachtungsteuer ausgenommen. Wird eine berufliche Veranlassung der Übernachtung vom Gast nicht glaubhaft gemacht, ist die Übernachtungsteuer zunächst vom Beherbergungsbetrieb an das Finanzamt abzuführen. Der Gast hat in diesem Fall jedoch die Möglichkeit, innerhalb von vier Monaten die Erstattung der Übernachtungsteuer formlos beim Finanzamt zu beantragen. Dem Antrag ist ein Nachweis über die betriebliche oder berufliche Veranlassung der Übernachtung und die Rechnung oder Bescheinigung des Beherbergungsbetriebes, aus der die Übernachtungsteuer hervorgeht, beizufügen.

DOWNLOADS

EIGENBESTÄTIGUNG (PDF)Eigenbestätigung der beruflichen Notwendigkeit der Übernachtung ARBEITGEBERBESTÄTIGUNG (PDF)Zur Vorlage beim Beherbergungsbetrieb als Nachweis des beruflichen Aufwands für die entgeltliche Übernachtung

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